| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht
Als von der Einführung des Brennstoffemissionshandels betroffenes Unternehmen können Sie als Billigkeitsleistung einen Zuschuss erhalten zum Ausgleich von unzumutbaren Härten Finanziert werden zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für den Bezug von Brennstoffen und von Waren oder für importierte Wärme entstehen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie können die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern. In Ihrer hypothetischen Rechnungslegung ist für das Abrechnungsjahr erkennbar, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht. Ihre Brennstoffkosten machen mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten aus, oder der Anteil der Zusatzkosten durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung beträgt mehr als 20%.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben von Verantwortlichen nach § 3 Nr. 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag für ein Abrechnungsjahr bis zum Ablauf 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs elektronisch über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Umweltbundesamt.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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