NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Härtefallkompensation im Zusammenhang mit der Einführung des Brennstoffemissionshandels (BEHG-Härtefallkompensation)

Zuschuss

unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht

Steckbrief zu Härtefallkompensation im Zusammenhang mit der Einführung des Brennstoffemissionshandels (BEHG-Härtefallkompensation)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht

Was wird gefördert?

Als von der Einführung des Brennstoffemissionshandels betroffenes Unternehmen können Sie als Billigkeitsleistung einen Zuschuss erhalten zum Ausgleich von unzumutbaren Härten Finanziert werden zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für den Bezug von Brennstoffen und von Waren oder für importierte Wärme entstehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie können die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern. In Ihrer hypothetischen Rechnungslegung ist für das Abrechnungsjahr erkennbar, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht. Ihre Brennstoffkosten machen mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten aus, oder der Anteil der Zusatzkosten durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung beträgt mehr als 20%.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben von Verantwortlichen nach § 3 Nr. 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag für ein Abrechnungsjahr bis zum Ablauf 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs elektronisch über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Umweltbundesamt.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Härtefallkompensation im Zusammenhang mit der Einführung des Brennstoffemissionshandels (BEHG-Härtefallkompensation)

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die darlegen und nachweisen können, dass ihnen durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels eine unzumutbare Härte nach den Regelungen der Richtlinie entsteht
Was wird gefördert?
Als von der Einführung des Brennstoffemissionshandels betroffenes Unternehmen können Sie als Billigkeitsleistung einen Zuschuss erhalten zum Ausgleich von unzumutbaren Härten Finanziert werden zusätzliche finanzielle Belastungen aus der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für den Bezug von Brennstoffen und von Waren oder für importierte Wärme entstehen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie können die unzumutbare Härte darlegen, nachweisen und den erforderlichen finanziellen Kompensationsbetrag beziffern. In Ihrer hypothetischen Rechnungslegung ist für das Abrechnungsjahr erkennbar, dass die zusätzliche finanzielle Belastung eine Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit unmöglich macht. Ihre Brennstoffkosten machen mehr als 20% der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten aus, oder der Anteil der Zusatzkosten durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung beträgt mehr als 20%.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben von Verantwortlichen nach § 3 Nr. 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Unternehmen in Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag für ein Abrechnungsjahr bis zum Ablauf 31.07. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahrs elektronisch über die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Umweltbundesamt.
In welcher Form wird Härtefallkompensation im Zusammenhang mit der Einführung des Brennstoffemissionshandels (BEHG-Härtefallkompensation) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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