NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren

Zuschuss

Handelsregister mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in

Steckbrief zu Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintragung im Handelsregister mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland Gebietskörperschaften Stiftungen Vereine Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung. Gefördert werden Vorhaben aus folgenden Bereichen: autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt Einbeziehung neuer Transportmittel, beispielsweise Transportroboter Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Förderhöhe : für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien max. 100.000 €

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintragung im Handelsregister mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland Gebietskörperschaften Stiftungen Vereine Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung. Gefördert werden Vorhaben aus folgenden Bereichen: autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt Einbeziehung neuer Transportmittel, beispielsweise Transportroboter Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Förderhöhe : für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien max. 100.000 €
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
In welcher Form wird Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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