| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.07.2026 |
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Verbände, Vereine, Stiftungen kommunale Wirtschaftsverbände Bildungsträger Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts in Deutschland
Sie können im einen Zuschuss für anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie erhalten. Die Förderung richtet sich an alle Industriezweige im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene inklusive angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren. Im Fokus des Programms stehen die folgenden Leitthemen: Digitalisierung Nachhaltigkeit Systemfähigkeit
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation. Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme. Es entwickelt den Stand der Technik weiter. Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden. Sie streben während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrads Ihrer Kerninnovation um mindestens eine Stufe an. Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe industrielle Forschung : bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 35 Mio. € experimentelle Entwicklung : bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten je Unternehmen und Vorhaben, max. 25 Mio. € Durchführbarkeitsstudien : bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, je Studie bis zu 8,25 Mio. € Erhöhung für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können jederzeit Projektskizzen bei der
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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