| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.08.2026 |
Flugplatzbetreiber Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen Kommunen, Kommunalverbände eingetragene Vereine
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr Flugplatzbetriebsflächen Flugplatzhochbauten Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 65 oder 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu 100% für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Infrastruktur und Ausrüstung, die vorrangig für nicht luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Mio. Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug Maßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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