NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien

Zuschuss

Der Flugplatz darf ausschließlich nicht gewerblicher allgemeiner Luftfahrt, einschließlich Segelfluggelände, dienen oder erfüllt alle Voraussetzungen für die Freistellung einer Investitionsbeihilfe von der Anmeldepflicht nach Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Steckbrief zu Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.08.2026
LuftfahrtLuftverkehr

Wer wird gefördert?

Flugplatzbetreiber Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen Kommunen, Kommunalverbände eingetragene Vereine

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr Flugplatzbetriebsflächen Flugplatzhochbauten Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 65 oder 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu 100% für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Infrastruktur und Ausrüstung, die vorrangig für nicht luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Mio. Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug Maßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien

Wer wird gefördert?
Flugplatzbetreiber Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen Kommunen, Kommunalverbände eingetragene Vereine
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr Flugplatzbetriebsflächen Flugplatzhochbauten Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 65 oder 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu 100% für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Infrastruktur und Ausrüstung, die vorrangig für nicht luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Mio. Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug Maßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern bzw.
In welcher Form wird Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen