| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Für Vorhaben in Deutschland: natürliche Personen juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln Für Vorhaben im Ausland: Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25% Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, die gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio.
Sie können einen Kredit erhalten zur Finanzierung von Gründungs-, Übernahme- und Beteiligungsvorhaben Folgende Vorhaben werden finanziert: Investitionen Anlagen und Maschinen Grundstücke und Gebäude Baukosten Einrichtungsgegenstände Firmenfahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) Software Betriebsmittel liquide Mittel Personalkosten Mieten Marketingkosten
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag in der Variante ohne Haftungsfreistellung: 25 Mio. € pro Vorhaben in der Variante mit Haftungsfreistellung: Investitionen, Übernahme und Beteiligung: 25 Mio. € pro Vorhaben Betriebsmittel und Warenlager: 7,5 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten Investitionen: 2 bis 20 Jahre mit 1 bis 3 Tilgungsfreijahren Betriebsmittel: 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende Weitere Vorteile In der Programmvariante mit Haftungsfreistellung erhalten die durchleitenden Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) eine Haftungsfreistellung von 50% . Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen mind.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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