NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Infrastruktur

Darlehen

(privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen. Daneben auch privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen)

Steckbrief zu NRW.BANK.Infrastruktur
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
Infrastrukturalle Branchen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden: Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen. Daneben auch privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen) Angehörige der freien Berufe private Investoren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise: Soziale Infrastruktur Sport-, Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen), Einrichtungen zur temporären Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe.

Wie wird gefördert?

Förderart : Annuitäten- oder Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Höchstbetrag : 50 Mio. € Laufzeiten : zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden Zinssatz bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit Tilgung vierteljährlich nachträglich zum Quartalsultimo Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist: 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eine künstliche Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere (Teil-)Vorhaben ist nicht zulässig.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Infrastruktur

Wer wird gefördert?
Gefördert werden: Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen. Daneben auch privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen) Angehörige der freien Berufe private Investoren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise: Soziale Infrastruktur Sport-, Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen), Einrichtungen zur temporären Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe.
Wie wird gefördert?
Förderart : Annuitäten- oder Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Höchstbetrag : 50 Mio. € Laufzeiten : zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden Zinssatz bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit Tilgung vierteljährlich nachträglich zum Quartalsultimo Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist: 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eine künstliche Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere (Teil-)Vorhaben ist nicht zulässig.
In welcher Form wird NRW.BANK.Infrastruktur gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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