| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Gefördert werden: Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen. Daneben auch privatrechtlich organisierte ausländische Rechtsformen) Angehörige der freien Berufe private Investoren.
Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise: Soziale Infrastruktur Sport-, Freizeit und Begegnungsstätten, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen), Einrichtungen zur temporären Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe.
Förderart : Annuitäten- oder Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Höchstbetrag : 50 Mio. € Laufzeiten : zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden Zinssatz bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit Tilgung vierteljährlich nachträglich zum Quartalsultimo Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss Abruffrist: 12 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eine künstliche Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere (Teil-)Vorhaben ist nicht zulässig.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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