| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.08.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, wenn Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität investieren. Gefördert werden folgende Investitionen: Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark klimafreundliche Fahrzeuge nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, d.h. in Fahrzeuge mit direkten CO -Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie in die jeweils
Förderart: Kredit Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller Laufzeiten: 4 bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz: fest für 5, 10 oder 20 Jahre Auszahlung: 100% in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen Abruffrist: bis 12 Monate nach Zusage, im Einzelfall Verlängerung möglich Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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