| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 05.09.2026 |
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinnützige Antragsteller
Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland, die in Anlehnung an die technischen Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) umgesetzt werden. Finanziert werden folgende Investitionen: klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität In Verbindung mit den förderfähigen Investitionsmaßnahmen können Sie auch für folgende Vorhaben eine …
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 50 Mio. € pro Vorhaben, Überschreitung im Einzelfall möglich Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für bis zu 5, 10 oder 20 Jahre Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien bei endfälliger Tilgung in einer Summe am Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Leasingfinanzierungen und Mietkauf entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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