NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

Darlehen

Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser

Steckbrief zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten05.09.2026
Nachhaltige MobilitätVerkehrElektromobilitätLogistik

Wer wird gefördert?

natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland, die in Anlehnung an die technischen Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) umgesetzt werden. Finanziert werden folgende Investitionen: klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität In Verbindung mit den förderfähigen Investitionsmaßnahmen können Sie auch für folgende Vorhaben eine …

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 50 Mio. € pro Vorhaben, Überschreitung im Einzelfall möglich Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für bis zu 5, 10 oder 20 Jahre Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien bei endfälliger Tilgung in einer Summe am Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Leasingfinanzierungen und Mietkauf entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

Wer wird gefördert?
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinnützige Antragsteller
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland, die in Anlehnung an die technischen Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) umgesetzt werden. Finanziert werden folgende Investitionen: klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität In Verbindung mit den förderfähigen Investitionsmaßnahmen können Sie auch für folgende Vorhaben eine …
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 50 Mio. € pro Vorhaben, Überschreitung im Einzelfall möglich Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz fest für bis zu 5, 10 oder 20 Jahre Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien bei endfälliger Tilgung in einer Summe am Laufzeitende Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Leasingfinanzierungen und Mietkauf entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B.
In welcher Form wird Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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