NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe

Darlehen

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren

Steckbrief zu NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.07.2026
WasserwirtschaftInfrastruktur

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Emschergenossenschaft Lippeverband

Was wird gefördert?

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt. Folgende einzelfallbezogene Maßnahmen können finanziert werden: Beseitigung der offenen Ableitung von Abwasser durch den Bau unterirdischer Kanäle Umgestaltung der Wasserläufe , sodass sie wieder zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, in Stadtregionen den Menschen als Erholungs- und Erlebnisräume dienen und Leitstrukturen in der freien Landschaft bilden

Wie wird gefördert?

Förderart : Darlehen und Forward-Darlehen Mindestbetrag : 10 Mio. € Höchstbetrag : nicht festgelegt Laufzeiten : 10, 20 oder 30 Jahre Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : in vierteljährlichen Raten Bereitstellungsprovision : keine

Welche Voraussetzungen gelten?

Es sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten: Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen entsprechen zum Zeitpunkt des Abrufs den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kläranlagen und Pumpwerke Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Emschergenossenschaft Lippeverband
Was wird gefördert?
Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt. Folgende einzelfallbezogene Maßnahmen können finanziert werden: Beseitigung der offenen Ableitung von Abwasser durch den Bau unterirdischer Kanäle Umgestaltung der Wasserläufe , sodass sie wieder zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, in Stadtregionen den Menschen als Erholungs- und Erlebnisräume dienen und Leitstrukturen in der freien Landschaft bilden
Wie wird gefördert?
Förderart : Darlehen und Forward-Darlehen Mindestbetrag : 10 Mio. € Höchstbetrag : nicht festgelegt Laufzeiten : 10, 20 oder 30 Jahre Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : in vierteljährlichen Raten Bereitstellungsprovision : keine
Welche Voraussetzungen gelten?
Es sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten: Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen entsprechen zum Zeitpunkt des Abrufs den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kläranlagen und Pumpwerke Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus.
In welcher Form wird NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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