| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.07.2026 |
Antragsberechtigt sind Emschergenossenschaft Lippeverband
Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt. Folgende einzelfallbezogene Maßnahmen können finanziert werden: Beseitigung der offenen Ableitung von Abwasser durch den Bau unterirdischer Kanäle Umgestaltung der Wasserläufe , sodass sie wieder zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, in Stadtregionen den Menschen als Erholungs- und Erlebnisräume dienen und Leitstrukturen in der freien Landschaft bilden
Förderart : Darlehen und Forward-Darlehen Mindestbetrag : 10 Mio. € Höchstbetrag : nicht festgelegt Laufzeiten : 10, 20 oder 30 Jahre Zinssatz : fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : in vierteljährlichen Raten Bereitstellungsprovision : keine
Es sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten: Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen entsprechen zum Zeitpunkt des Abrufs den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kläranlagen und Pumpwerke Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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