| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.07.2026 |
Kommunen kommunale Zusammenschlüsse kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Sie können einen Zuschuss erhalten für neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.: Finanzverwaltung und Rechnungswesen Abgabewesen Haupt- und Personalverwaltung Ordnungswesen Informations- und Kommunikationstechnologien E-Government Datenschutz Denkmalrecht Baurecht Bauhof Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 90% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 € bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (EU, Bund, Land) ist nicht möglich. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung , in deren Bezirk das Vorhaben
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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