NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Interkommunale Zusammenarbeit

Zuschuss

Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der

Steckbrief zu Interkommunale Zusammenarbeit
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten30.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Kommunen kommunale Zusammenschlüsse kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.: Finanzverwaltung und Rechnungswesen Abgabewesen Haupt- und Personalverwaltung Ordnungswesen Informations- und Kommunikationstechnologien E-Government Datenschutz Denkmalrecht Baurecht Bauhof Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 90% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 € bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (EU, Bund, Land) ist nicht möglich. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung , in deren Bezirk das Vorhaben

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Interkommunale Zusammenarbeit

Wer wird gefördert?
Kommunen kommunale Zusammenschlüsse kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.: Finanzverwaltung und Rechnungswesen Abgabewesen Haupt- und Personalverwaltung Ordnungswesen Informations- und Kommunikationstechnologien E-Government Datenschutz Denkmalrecht Baurecht Bauhof Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 90% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 € bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (EU, Bund, Land) ist nicht möglich. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung , in deren Bezirk das Vorhaben
In welcher Form wird Interkommunale Zusammenarbeit gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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