| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.07.2026 |
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen
Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen , die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet werden. Im Rahmen des Beitragserhebungsverbotes nach § 8 KAG werden 100% der Beitragsausfälle gemäß Erstattungsverordnung erstattet.
Förderart : Zuschuss bzw. Erstattung Förderhöhe : 100% des umlagefähigen Aufwands bzw. gemäß Erstattungsverordnung Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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