NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen

Zuschuss

Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet w

Steckbrief zu Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten12.07.2026
Kommunale Infrastruktur

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen

Was wird gefördert?

Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen , die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet werden. Im Rahmen des Beitragserhebungsverbotes nach § 8 KAG werden 100% der Beitragsausfälle gemäß Erstattungsverordnung erstattet.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss bzw. Erstattung Förderhöhe : 100% des umlagefähigen Aufwands bzw. gemäß Erstattungsverordnung Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen
Was wird gefördert?
Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen , die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet werden. Im Rahmen des Beitragserhebungsverbotes nach § 8 KAG werden 100% der Beitragsausfälle gemäß Erstattungsverordnung erstattet.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss bzw. Erstattung Förderhöhe : 100% des umlagefähigen Aufwands bzw. gemäß Erstattungsverordnung Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In welcher Form wird Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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