NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Straßenausbaubeiträge – Zuweisungen und Erstattungen
Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet w
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Förderart: Zuschüsse von 100% des umlagefähigen Aufwands für betroffene Anlieger bzw. Erstattung von Beitragsausfällen der Kommunen bedingt durch das Beitragserhebungsverbot nach § 8 KAG
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen
Was wird gefördert?
Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen , die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, wodurch die Beitragspflichtigen in ihrem Beitragsbescheid vollständig von den Anliegerbeiträgen entlastet werden. Im Rahmen des Beitragse
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