| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.08.2026 |
Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
Kommunen können einen Zuschuss erhalten für die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen in das kommunale Verwaltungshandeln. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Aufbau einer Verwaltungsstruktur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens Teilnahme an Modellversuchen zur Neuentwicklung solcher Prozesse
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens liegt ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vor. Das zu fördernde Vorhaben umfasst u. a. folgende Elemente: Inanspruchnahme externer Beratung fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : grundsätzlich 80% der förderfähigen Ausgaben, im Ausnahmefall höhere Fördersätze möglich Förderhöchstbetrag : 55.400 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg Wichtig : Sie müssen den Antrag
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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