NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Zuschuss

pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technischen

Steckbrief zu Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Träger von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Ergotherapie Logopädie die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technischen Assistenz (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Schüler Auszubildende die ein Schulgeld bezahlen müssen, profitieren ohne selbst Anträge zu stellen.

Was wird gefördert?

Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe von der Zahlung des Schulgeldes Folgende Berufsgruppen werden gefördert: Ergotherapeuten Logopäden Physiotherapeuten Masseure sowie medizinische Bademeister Podologen pharmazeutisch-technische Assistenten medizinisch-technische Assistenten (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie können die Förderung unter den folgenden Voraussetzungen beantragen: Die Teilnehmerzahl für neue Ausbildungskurse darf sich nicht

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 100% des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgelds Wie erfolgt die Antragstellung? Als Träger stellen Sie Ihren Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Wer wird gefördert?
Träger von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Ergotherapie Logopädie die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technischen Assistenz (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Schüler Auszubildende die ein Schulgeld bezahlen müssen, profitieren ohne selbst Anträge zu stellen.
Was wird gefördert?
Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe von der Zahlung des Schulgeldes Folgende Berufsgruppen werden gefördert: Ergotherapeuten Logopäden Physiotherapeuten Masseure sowie medizinische Bademeister Podologen pharmazeutisch-technische Assistenten medizinisch-technische Assistenten (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie können die Förderung unter den folgenden Voraussetzungen beantragen: Die Teilnehmerzahl für neue Ausbildungskurse darf sich nicht
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 100% des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgelds Wie erfolgt die Antragstellung? Als Träger stellen Sie Ihren Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr stellen.
In welcher Form wird Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen