NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene

Zuschuss

Begünstigte der Förderung sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.

Steckbrief zu 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten12.08.2026
Berufsbildung

Wer wird gefördert?

Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen Begünstigte der Förderung sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.

Was wird gefördert?

Träger der beruflichen Bildung können einen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung für folgende Aktivitäten erhalten: Beratung der Jugendlichen in ihrer Berufswahl Abschluss von Ausbildungsverträgen Begleitung der Jugendlichen und der beteiligten Betriebe während der Ausbildungszeit Für die Jugendlichen können mit dem Zuschuss folgende Leistungen erbracht werden: Zurverfügungstellung eines Ausbildungsplatzes Unterstützung durch einen Ausbildungscoach Koordinierung der Ausbildung an den verschiedenen Lernorten individueller Stütz- und Förderunterricht

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss für den Träger der beruflichen Bildung Förderhöhe : 820 € je Ausbildungsplatz und Monat Förderumfang : i.d.R. jährlich 150 Teilnahmeplätze Förderdauer : max. 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Träger können sich bei folgenden Einrichtungen informieren: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen örtliche Agentur für Arbeit Interessierte Jugendliche mit Handicap wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene

Wer wird gefördert?
Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen Begünstigte der Förderung sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.
Was wird gefördert?
Träger der beruflichen Bildung können einen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung für folgende Aktivitäten erhalten: Beratung der Jugendlichen in ihrer Berufswahl Abschluss von Ausbildungsverträgen Begleitung der Jugendlichen und der beteiligten Betriebe während der Ausbildungszeit Für die Jugendlichen können mit dem Zuschuss folgende Leistungen erbracht werden: Zurverfügungstellung eines Ausbildungsplatzes Unterstützung durch einen Ausbildungscoach Koordinierung der Ausbildung an den verschiedenen Lernorten individueller Stütz- und Förderunterricht
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss für den Träger der beruflichen Bildung Förderhöhe : 820 € je Ausbildungsplatz und Monat Förderumfang : i.d.R. jährlich 150 Teilnahmeplätze Förderdauer : max. 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Träger können sich bei folgenden Einrichtungen informieren: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen örtliche Agentur für Arbeit Interessierte Jugendliche mit Handicap wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.
In welcher Form wird 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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