| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.08.2026 |
Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen Begünstigte der Förderung sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.
Träger der beruflichen Bildung können einen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung für folgende Aktivitäten erhalten: Beratung der Jugendlichen in ihrer Berufswahl Abschluss von Ausbildungsverträgen Begleitung der Jugendlichen und der beteiligten Betriebe während der Ausbildungszeit Für die Jugendlichen können mit dem Zuschuss folgende Leistungen erbracht werden: Zurverfügungstellung eines Ausbildungsplatzes Unterstützung durch einen Ausbildungscoach Koordinierung der Ausbildung an den verschiedenen Lernorten individueller Stütz- und Förderunterricht
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Förderart : Zuschuss für den Träger der beruflichen Bildung Förderhöhe : 820 € je Ausbildungsplatz und Monat Förderumfang : i.d.R. jährlich 150 Teilnahmeplätze Förderdauer : max. 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Träger können sich bei folgenden Einrichtungen informieren: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen örtliche Agentur für Arbeit Interessierte Jugendliche mit Handicap wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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