NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Zuschuss

Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende

Steckbrief zu progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
MobilitätKlimaschutz

Wer wird gefördert?

natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen Personengesellschaften juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten. Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller Bagatellgrenze : 500 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombinieren. Eine Kumulierung der Zuwendungen aus dieser Richtlinie mit Krediten der NRW.BANK ist zulässig. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenbau Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren Reparaturen, Ersatzteilbeschaffungen gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten, des Bundes und der Bundesländer Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Wer wird gefördert?
natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen Personengesellschaften juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten. Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller Bagatellgrenze : 500 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombinieren. Eine Kumulierung der Zuwendungen aus dieser Richtlinie mit Krediten der NRW.BANK ist zulässig. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenbau Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren Reparaturen, Ersatzteilbeschaffungen gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten, des Bundes und der Bundesländer Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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