NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Zuschuss

Sie können einen Zuschuss für Projekte erhalten, die einen Teil

Steckbrief zu AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen Rechts juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden berufliche Schulen mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Projekte erhalten, die einen Teil der beruflichen Ausbildung im Rahmen eines Auslandsaufenthalts ermöglichen. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden in einer Erstausbildung Auslandsaufenthalte von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung vorbereitende Besuche von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden in der Erstausbildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung schließen im Vorfeld des Aufenthalts für die Auszubildenden eine Lernvereinbarung. Die entsendende Einrichtung hat ihren Sitz in Deutschland. Ein „letter of intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Zielgruppe, Land des Auslandsaufenthalts sowie Dauer des Auslandsaufenthalts Förderdauer : bis zu 12 Monate Eine Tabelle der Fördersätze ist im Internet abrufbar. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Länder, die als Programmland am Programm Erasmus+ teilnehmen Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Antragsfrist für Aufenthalte von Februar 2027 bis Januar 2028 endet am 08.10.2026, für Aufenthalte zwischen dem 01.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden berufliche Schulen mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Projekte erhalten, die einen Teil der beruflichen Ausbildung im Rahmen eines Auslandsaufenthalts ermöglichen. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden in einer Erstausbildung Auslandsaufenthalte von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung vorbereitende Besuche von Ausbildenden sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden in der Erstausbildung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung schließen im Vorfeld des Aufenthalts für die Auszubildenden eine Lernvereinbarung. Die entsendende Einrichtung hat ihren Sitz in Deutschland. Ein „letter of intent“ (LoI) einer Partnereinrichtung im
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Zielgruppe, Land des Auslandsaufenthalts sowie Dauer des Auslandsaufenthalts Förderdauer : bis zu 12 Monate Eine Tabelle der Fördersätze ist im Internet abrufbar. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Länder, die als Programmland am Programm Erasmus+ teilnehmen Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Antragsfrist für Aufenthalte von Februar 2027 bis Januar 2028 endet am 08.10.2026, für Aufenthalte zwischen dem 01.
In welcher Form wird AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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