NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG)

ZuschussBeratung

insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb

Steckbrief zu Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Beratung
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen mit Expertise in Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die betriebliche Beratung von Unternehmen, insbesondere KMU, zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden , Auszubildenden und jungen Fachkräften finanzieren. Gefördert werden: Ansprache, Information und individuelle Beratung Auslandspraktika Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 70% der zuschussfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : max. 48 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Berater, die JOBSTARTER-plus- oder andere Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Online-Antrag bis zum 31.10.2026 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG)

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen mit Expertise in Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie die betriebliche Beratung von Unternehmen, insbesondere KMU, zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden , Auszubildenden und jungen Fachkräften finanzieren. Gefördert werden: Ansprache, Information und individuelle Beratung Auslandspraktika Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 70% der zuschussfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : max. 48 Monate Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Berater, die JOBSTARTER-plus- oder andere Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Online-Antrag bis zum 31.10.2026 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG) gefördert?
Als Zuschuss, Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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