| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.07.2026 |
Unternehmen, Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 7,5 t (ab 01.07.2024 mind. 3,5 t) sind
Sie erhalten den Zuschuss für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin bzw. zum Berufskraftfahrer.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzung beachten: Sie schließen den Ausbildungsvertrag erst nach der Bewilligung
Förderart: Zuschuss Förderumfang: 3jähriger Ausbildung: bei kleinen Unternehmen 70%, bei mittleren Unternehmen 60% (KMU gemäß KMU-Definition der EU ) und bei anderen Antragstellern 50% der mit pauschal 50.000 € angesetzten förderfähigen Kosten pro Ausbildungsverhältnis verkürzter Ausbildung: anteilige Berechnung Förderhöhe : max. 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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