| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Unternehmen Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundprojekte im Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung erhalten. Gefördert werden innovative Ansätze aus der Forschung in folgenden Handlungsfeldern: Patientennutzen : Entwicklung innovativer medizintechnischer Lösungen entlang von Versorgungspfaden mit Fokus auf ein Krankheitsbild, einen Behandlungspfad oder eine Patientengruppe Innovationstreiber : innovationsbezogene Versorgungsforschung, die es Innovatoren frühzeitig ermöglicht, den
Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen. Projektträger ist die
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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