NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

Zuschuss

forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein.

Steckbrief zu Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten17.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner) Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können insbesondere aus folgenden Bereichen kommen: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen …

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ Nordrhein-Westfalen. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG von den OG entwickelte Innovationsprojekte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassungin Nordrhein-Westfalen. Die Kooperationspartner schließen einen Kooperationsvertrag. Die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von ihr durchgeführten Projektes ist gesichert. Die OG arbeitet im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Art der Maßnahme 50% oder 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen Umsatzsteuer Rabatte und Skonti Ausgaben für die Anmeldung von Patenten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Tiere und einjährige Pflanzen Ausgaben von Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen Ausgaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

Wer wird gefördert?
Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner) Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können insbesondere aus folgenden Bereichen kommen: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen …
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ Nordrhein-Westfalen. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG von den OG entwickelte Innovationsprojekte
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassungin Nordrhein-Westfalen. Die Kooperationspartner schließen einen Kooperationsvertrag. Die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von ihr durchgeführten Projektes ist gesichert. Die OG arbeitet im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Art der Maßnahme 50% oder 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen Umsatzsteuer Rabatte und Skonti Ausgaben für die Anmeldung von Patenten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Tiere und einjährige Pflanzen Ausgaben von Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen Ausgaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien …
In welcher Form wird Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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