NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Naturschutzgroßprojekte

Zuschuss

(Naturschutzgroßprojekte). Ihr Vorhaben sollte dazu beitragen,

Steckbrief zu Naturschutzgroßprojekte
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Ihr Vorhaben sollte dazu beitragen, internationale Naturschutzübereinkommen umzusetzen, supranationale Naturschutzverpflichtungen zu erfüllen und die Biodiversität in Deutschland zu erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie unter anderem folgende Vorhaben finanzieren: Pflege- und Entwicklungsplanung Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen Ausgleichszahlungen Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten Maßnahmen des Biotopmanagements Projektbegleitende Informationsmaßnahmen Evaluierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind fachlich, personell und finanziell in der Lage, das

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben Eigenanteil des Zuwendungsempfängers i.d.R. 10% der Gesamtfinanzierung Förderdauer : bis zu 3 Jahre für die Planung und bis zu 10 Jahre für die Umsetzung von Maßnahmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die gesetzliche oder aufgrund eines Gesetzes geltende Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes erfüllen die Bundesländer (für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich) Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Naturschutzgroßprojekte

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Ihr Vorhaben sollte dazu beitragen, internationale Naturschutzübereinkommen umzusetzen, supranationale Naturschutzverpflichtungen zu erfüllen und die Biodiversität in Deutschland zu erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie unter anderem folgende Vorhaben finanzieren: Pflege- und Entwicklungsplanung Ankauf, Tausch und Pacht von Flächen Ausgleichszahlungen Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten Maßnahmen des Biotopmanagements Projektbegleitende Informationsmaßnahmen Evaluierungen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind fachlich, personell und finanziell in der Lage, das
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben Eigenanteil des Zuwendungsempfängers i.d.R. 10% der Gesamtfinanzierung Förderdauer : bis zu 3 Jahre für die Planung und bis zu 10 Jahre für die Umsetzung von Maßnahmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die gesetzliche oder aufgrund eines Gesetzes geltende Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes erfüllen die Bundesländer (für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich) Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.
In welcher Form wird Naturschutzgroßprojekte gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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