NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Zuschuss

Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten

Steckbrief zu ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
HRWeiterbildungArbeitsmarkt

Wer wird gefördert?

Tarifvertragspartner Sozialpartner juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur durchführen. Gefördert werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern Gleichstellung gestalten regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen. Sie berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe : bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben Förderdauer : in der Regel 3 Jahre So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig (Kumulationsverbot). Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören reine Forschungsvorhaben Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung reine Qualifizierungsmaßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist zweistufig. Der direkten Antragstellung ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Wer wird gefördert?
Tarifvertragspartner Sozialpartner juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur durchführen. Gefördert werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern: Weiterbildung im Wandel fördern Gleichstellung gestalten regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen. Sie berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe : bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben Förderdauer : in der Regel 3 Jahre So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulation mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig (Kumulationsverbot). Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören reine Forschungsvorhaben Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung reine Qualifizierungsmaßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist zweistufig. Der direkten Antragstellung ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet.
In welcher Form wird ESF-Bundesprogramm - Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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