NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 1,05 Mio. €
Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts freie und öffentliche Einrichtungen Universitäten und Forschungseinrichtungen Bildungsträger Verbände Körperschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt planen. Gefördert werden folgende Vorhaben: Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen Forschungsprojekte als Einzel- und Verbundprojekte zu den fünf Handlungsfeldern: Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention Prävention im Betrieb – da
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