NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Zuschuss

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts

Steckbrief zu Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts freie und öffentliche Einrichtungen Universitäten und Forschungseinrichtungen Bildungsträger Verbände Körperschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt planen. Gefördert werden folgende Vorhaben: Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen Forschungsprojekte als Einzel- und Verbundprojekte zu den fünf Handlungsfeldern: Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe für Projekte: für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren max. 350.000 € für Nachwuchsgruppen: für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 350.000 € jährlich Stiftungsprofessuren: für eine mind. 5-jährige Finanzierung der Professur mit jährlich bis zu 300.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die BAuA veröffentlicht zusätzlich zu der Richtlinie Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen, welche die fünf Handlungsfelder konkretisieren. Im Rahmen dieser Aufrufe können Sie eine Interessenbekundung an die richten.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts freie und öffentliche Einrichtungen Universitäten und Forschungseinrichtungen Bildungsträger Verbände Körperschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt planen. Gefördert werden folgende Vorhaben: Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen Forschungsprojekte als Einzel- und Verbundprojekte zu den fünf Handlungsfeldern: Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe für Projekte: für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren max. 350.000 € für Nachwuchsgruppen: für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 350.000 € jährlich Stiftungsprofessuren: für eine mind. 5-jährige Finanzierung der Professur mit jährlich bis zu 300.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die BAuA veröffentlicht zusätzlich zu der Richtlinie Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen, welche die fünf Handlungsfelder konkretisieren. Im Rahmen dieser Aufrufe können Sie eine Interessenbekundung an die richten.
In welcher Form wird Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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