| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 19.08.2026 |
Unternehmen
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie klimafreundliche und energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsysteme einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Bereitstellung, Übertragung, Speicherung, Verteilung und zum Transport von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung neu bauen, erweitern oder modernisieren. Mit der Förderung können Sie folgende Anlagen und Maßnahmen finanzieren: Bau und Erweiterung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen , die über Vorlauftemperaturen von max.
Förderart : Zuschuss Förderumfang Investitionen: bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben Studien: bis 80% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 100.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss i.d.R. nicht mit anderen Förderungen kombinieren. Eine Kombination mit Zuschlägen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist jedoch möglich. Die Förderung insgesamt darf nicht die Summe der förderfähigen Ausgaben übersteigen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Planungen, Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen