NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027)

Zuschuss

Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch folgenden

Steckbrief zu LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten12.07.2026
UmweltKlimapolitik

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch folgenden Ländern offen: Beitritts- und Kandidatenländer Länder des EWR Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Länder, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. LIFE besteht aus den folgenden vier Teilprogrammen: Das Teilprogramm „ Umwelt “ umfasst folgende Schwerpunkte: Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation Energiewende/Clean Energy Transition (CET) Gefördert werden insbesondere folgende Arten von Projekten: Pilotprojekte Demonstrationsprojekte

Wie wird gefördert?

Förderart : Finanzierung durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge Förderhöhe : abhängig von der Art der geplanten Maßnahme, in der Regel bis zu 60% der förderfähigen Kosten Budget : für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 insgesamt 5,432 Mrd € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgenommen sind so genannte „Ein-Mensch-Unternehmen“, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und dem Unternehmen besteht. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 bzw. 3 Jahren.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch folgenden Ländern offen: Beitritts- und Kandidatenländer Länder des EWR Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Länder, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden
Was wird gefördert?
Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2021 bis 2027. LIFE besteht aus den folgenden vier Teilprogrammen: Das Teilprogramm „ Umwelt “ umfasst folgende Schwerpunkte: Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation Energiewende/Clean Energy Transition (CET) Gefördert werden insbesondere folgende Arten von Projekten: Pilotprojekte Demonstrationsprojekte
Wie wird gefördert?
Förderart : Finanzierung durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge Förderhöhe : abhängig von der Art der geplanten Maßnahme, in der Regel bis zu 60% der förderfähigen Kosten Budget : für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 insgesamt 5,432 Mrd € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgenommen sind so genannte „Ein-Mensch-Unternehmen“, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und dem Unternehmen besteht. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 bzw. 3 Jahren.
In welcher Form wird LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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