| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.07.2026 |
Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) Mrd. € (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet Familienunternehmen (nicht DAX- bzw. MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen in mittelständischer Prägung ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen)
Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten. Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben einsetzen (Aufzählung nicht abschließend): Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen /-erweiterungen, Standortverlagerungen Investitionen in Umweltschutz Innovationsmaßnahmen die Deckung des Betriebsmittelbedarfs inklusive Avalrahmen Anschlussfinanzierungen Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung
Förderart : Beteiligung an Konsortialfinanzierung mit klassischen Darlehen, Betriebsmittelkrediten, Leasingrefinanzierungen, Forfaitierungen, Rahmenkrediten, Avalkrediten oder in Form der Übernahme (Abtretung) von Anteilen an Schuldscheindarlehen. Finanzierungsanteil der NRW.BANK : bis zu 50% der Gesamtfinanzierung (Bar-/Risikounterbeteiligung) Mindestbetrag : 1,5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK Konditionen : individuell verhandelt mit der Hausbank Sicherheiten: banküblich Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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