NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

Darlehen

Mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat

Steckbrief zu NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
Alle Sektoren

Wer wird gefördert?

Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) Mrd. € (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet Familienunternehmen (nicht DAX- bzw. MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen in mittelständischer Prägung ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen)

Was wird gefördert?

Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten. Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben einsetzen (Aufzählung nicht abschließend): Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen /-erweiterungen, Standortverlagerungen Investitionen in Umweltschutz Innovationsmaßnahmen die Deckung des Betriebsmittelbedarfs inklusive Avalrahmen Anschlussfinanzierungen Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung

Wie wird gefördert?

Förderart : Beteiligung an Konsortialfinanzierung mit klassischen Darlehen, Betriebsmittelkrediten, Leasingrefinanzierungen, Forfaitierungen, Rahmenkrediten, Avalkrediten oder in Form der Übernahme (Abtretung) von Anteilen an Schuldscheindarlehen. Finanzierungsanteil der NRW.BANK : bis zu 50% der Gesamtfinanzierung (Bar-/Risikounterbeteiligung) Mindestbetrag : 1,5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK Konditionen : individuell verhandelt mit der Hausbank Sicherheiten: banküblich Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

Wer wird gefördert?
Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) Mrd. € (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet Familienunternehmen (nicht DAX- bzw. MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen in mittelständischer Prägung ggf. mit Überschreitung der Regelumsatzgrenze im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen)
Was wird gefördert?
Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten. Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben einsetzen (Aufzählung nicht abschließend): Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen /-erweiterungen, Standortverlagerungen Investitionen in Umweltschutz Innovationsmaßnahmen die Deckung des Betriebsmittelbedarfs inklusive Avalrahmen Anschlussfinanzierungen Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung
Wie wird gefördert?
Förderart : Beteiligung an Konsortialfinanzierung mit klassischen Darlehen, Betriebsmittelkrediten, Leasingrefinanzierungen, Forfaitierungen, Rahmenkrediten, Avalkrediten oder in Form der Übernahme (Abtretung) von Anteilen an Schuldscheindarlehen. Finanzierungsanteil der NRW.BANK : bis zu 50% der Gesamtfinanzierung (Bar-/Risikounterbeteiligung) Mindestbetrag : 1,5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK Konditionen : individuell verhandelt mit der Hausbank Sicherheiten: banküblich Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.
In welcher Form wird NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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