NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KfW-Programm Offshore - Windenergie

Darlehen

Sie investieren in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone

Steckbrief zu KfW-Programm Offshore - Windenergie
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Projektgesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für den Ausbau der Offshore-Windenergie mit Projektfinanzierungen erhalten. Gefördert werden: bis zu 10 Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee Folgende Finanzierungsformen sind möglich: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW Bankengruppe Direktkredite zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie investieren in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Förderumfang bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien bis zu 70% des Fremdkapitalbedarfs bei Finanzierungspaketen bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs für unvorhergesehene Mehrkosten bei Direktkrediten Förderhöhe : pro Projekt bis zu 400 Mio. € bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien bis zu 700 Mio. € bei Finanzierungspaketen bis zu 100 Mio. € bei Direktkrediten für unvorhergesehene Mehrkosten Laufzeiten : bis zu 20 Jahre, davon höchstens 3 Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KfW-Programm Offshore - Windenergie

Wer wird gefördert?
Projektgesellschaften
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für den Ausbau der Offshore-Windenergie mit Projektfinanzierungen erhalten. Gefördert werden: bis zu 10 Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee Folgende Finanzierungsformen sind möglich: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW Bankengruppe Direktkredite zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie investieren in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Förderumfang bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien bis zu 70% des Fremdkapitalbedarfs bei Finanzierungspaketen bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs für unvorhergesehene Mehrkosten bei Direktkrediten Förderhöhe : pro Projekt bis zu 400 Mio. € bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien bis zu 700 Mio. € bei Finanzierungspaketen bis zu 100 Mio. € bei Direktkrediten für unvorhergesehene Mehrkosten Laufzeiten : bis zu 20 Jahre, davon höchstens 3 Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird KfW-Programm Offshore - Windenergie gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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