| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.09.2026 |
private und öffentliche Organisationen, die förderfähige Projekte im Bereich der Gesundheit durchführen
Die Europäische Union unterstützt die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Unionsbürger und zur Sicherstellung eines Gesundheitsschutzniveaus Gefördert wird die Umsetzung der folgenden prioritärer EU-Gesundheitsinitiativen: Kampf gegen COVID-19 europäischer Plan zur Krebsbekämpfung (Europe’s Beating Cancer Plan) Initiative zur Behandlung nicht übertragbarer Krankheiten (Healthier Together – EU Non-communicable
Förderart : Zuschuss; es können auch öffentliche Aufträge vergeben werden Förderumfang : bis zu 60%, in Ausnahmefällen bis zu 80% der förderfähigen Kosten Budget : in den Jahren 2021 bis 2027 insgesamt 5,3 Mrd. € Wie erfolgt die Antragstellung? Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden. Diese werden im Internet veröffentlicht. In Deutschland bietet die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health) Unterstützung – auch bei der Antragstellung – für Einrichtungen aus Gesundheit, Wissenschaft und
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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