NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

Zuschuss

) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

Steckbrief zu Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.08.2026
LandwirtschaftBio-Sektor

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen ( ) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften, die überregional tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Die Förderung umfasst die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen , die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind. Neben Einzelständen werden insbesondere Gemeinschaftsstände mit mind. 2 Messe- oder Ausstellungsteilnehmern gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie weisen fundierte Fachkenntnisse über die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse nach. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation sowie über ausreichende personelle und materielle Kapazitäten. Sie legen eine genaue Beschreibung und Begründung des Projekts vor. Sie gewährleisten eine durchgängige personelle Besetzung des Einzelstands bzw. bei Gemeinschaftsständen jedes einzelnen Ausstellungsbereichs während der gesamten Messedauer. Die Veranstaltungsdauer beträgt max. 14 Tage.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Einzelstand: max. 8.000 € Gemeinschaftsstand mit 2 bis 10 Teilnehmern: max. 7.000 € je Teilnehmer Gemeinschaftsstand mit mehr als 10 Teilnehmern: insgesamt max. 77.000 € Förderumfang : bis 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Messen mit erwartbaren Besucherzahlen von mehr als 200.000 bis 80%) Bagatellgrenze : zuwendungsfähige Ausgaben müssen mehr als 2.000 € betragen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen ( ) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften, die überregional tätig sind
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Die Förderung umfasst die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen , die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind. Neben Einzelständen werden insbesondere Gemeinschaftsstände mit mind. 2 Messe- oder Ausstellungsteilnehmern gefördert.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie weisen fundierte Fachkenntnisse über die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse nach. Sie verfügen über die notwendige Qualifikation sowie über ausreichende personelle und materielle Kapazitäten. Sie legen eine genaue Beschreibung und Begründung des Projekts vor. Sie gewährleisten eine durchgängige personelle Besetzung des Einzelstands bzw. bei Gemeinschaftsständen jedes einzelnen Ausstellungsbereichs während der gesamten Messedauer. Die Veranstaltungsdauer beträgt max. 14 Tage.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Einzelstand: max. 8.000 € Gemeinschaftsstand mit 2 bis 10 Teilnehmern: max. 7.000 € je Teilnehmer Gemeinschaftsstand mit mehr als 10 Teilnehmern: insgesamt max. 77.000 € Förderumfang : bis 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Messen mit erwartbaren Besucherzahlen von mehr als 200.000 bis 80%) Bagatellgrenze : zuwendungsfähige Ausgaben müssen mehr als 2.000 € betragen Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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