NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse

Zuschuss

sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter,

Steckbrief zu Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.08.2026
LandwirtschaftErnährungMarketing

Wer wird gefördert?

Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2021 gefördert werden Wichtig : Sie müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Teilnahme an Messen und Ausstellungen Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist von öffentlichem Interesse und verbessert die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und je nach Maßnahme max. 50.000 bis 150.000 € für die erstmalige Teilnahme an Qualitätsregelungen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000 € pro Betrieb und Jahr So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse

Wer wird gefördert?
Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2021 gefördert werden Wichtig : Sie müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Teilnahme an Messen und Ausstellungen Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist von öffentlichem Interesse und verbessert die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und je nach Maßnahme max. 50.000 bis 150.000 € für die erstmalige Teilnahme an Qualitätsregelungen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000 € pro Betrieb und Jahr So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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