| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.08.2026 |
Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2021 gefördert werden Wichtig : Sie müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse von hoher Qualität Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Teilnahme an Messen und Ausstellungen Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist von öffentlichem Interesse und verbessert die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und je nach Maßnahme max. 50.000 bis 150.000 € für die erstmalige Teilnahme an Qualitätsregelungen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000 € pro Betrieb und Jahr So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE). Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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