NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Messe meets Mittelstand NRW

Zuschuss

Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf

Steckbrief zu Messe meets Mittelstand NRW
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
MarketingAlle Branchen

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Jahresumsatz darf 50 Mio. €, bei Messen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 10 Mio. € nicht überschreiten. Ihr Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt. In begründeten Fällen können Handwerks- oder andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen im Ausland – inkl. EU und EFTA – auch eine Einzelförderung erhalten.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr Förderturnus : max. dreimal pro Unternehmen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung Messebeteiligungen von Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und Clustern Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Messe meets Mittelstand NRW

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Jahresumsatz darf 50 Mio. €, bei Messen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 10 Mio. € nicht überschreiten. Ihr Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt. In begründeten Fällen können Handwerks- oder andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen im Ausland – inkl. EU und EFTA – auch eine Einzelförderung erhalten.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr Förderturnus : max. dreimal pro Unternehmen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung Messebeteiligungen von Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und Clustern Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Messe meets Mittelstand NRW gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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