| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.07.2026 |
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Jahresumsatz darf 50 Mio. €, bei Messen innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 10 Mio. € nicht überschreiten. Ihr Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt. In begründeten Fällen können Handwerks- oder andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen im Ausland – inkl. EU und EFTA – auch eine Einzelförderung erhalten.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr Förderturnus : max. dreimal pro Unternehmen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung Messebeteiligungen von Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und Clustern Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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