NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Zuschuss

Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden

Steckbrief zu Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.08.2026
StädtebauImmobilien

Wer wird gefördert?

Gemeinden Gemeindeverbände (mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen erhalten. Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten Mitfinanziert werden folgende Projekte: Gesamtmaßnahme : städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben; möglich sind Zu- und Abschläge von je 10% abhängig von den Arbeitslosenzahlen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bagatellgrenze für städtebauliche Einzelvorhaben: 50.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen. Wichtig : Sie müssen den Antrag

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Wer wird gefördert?
Gemeinden Gemeindeverbände (mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums)
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen erhalten. Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten Mitfinanziert werden folgende Projekte: Gesamtmaßnahme : städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben; möglich sind Zu- und Abschläge von je 10% abhängig von den Arbeitslosenzahlen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bagatellgrenze für städtebauliche Einzelvorhaben: 50.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen. Wichtig : Sie müssen den Antrag
In welcher Form wird Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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