| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.08.2026 |
Gemeinden Gemeindeverbände (mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums)
Sie können einen Zuschuss für die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen erhalten. Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten Mitfinanziert werden folgende Projekte: Gesamtmaßnahme : städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden
Förderart : Zuschuss Förderumfang : i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben; möglich sind Zu- und Abschläge von je 10% abhängig von den Arbeitslosenzahlen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bagatellgrenze für städtebauliche Einzelvorhaben: 50.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen. Wichtig : Sie müssen den Antrag
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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