NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Eigentumsförderung - Modernisierung

Darlehen

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte

Steckbrief zu Eigentumsförderung - Modernisierung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.09.2026
ImmobilienWohnungsbau

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten. Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde

Was wird gefördert?

Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes), Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird, Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen, Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird. Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein. Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer

Wie wird gefördert?

Förderart: Annuitätendarlehen Finanzierungsanteil: bis zu 100% Mindestbetrag: 5.000 € Höchstbetrag: 220.000 € Zinsbindung: 30 Jahre Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. für weitere 25 Jahre Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a. Diese Regelung ist befristet und gilt ausschließlich für bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligte Förderanträge. Tilgung: 2% p.a. außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich Tilgungsnachlass

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Eigentumsförderung - Modernisierung

Wer wird gefördert?
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Daher gelten bestimmte Einkommensgrenzen Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten. Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde
Was wird gefördert?
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragen, durch die der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird (z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes), Energie nachhaltig eingespart oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird, Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen, Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird. Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein. Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitätendarlehen Finanzierungsanteil: bis zu 100% Mindestbetrag: 5.000 € Höchstbetrag: 220.000 € Zinsbindung: 30 Jahre Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. für weitere 25 Jahre Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a. Diese Regelung ist befristet und gilt ausschließlich für bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligte Förderanträge. Tilgung: 2% p.a. außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich Tilgungsnachlass
In welcher Form wird Eigentumsförderung - Modernisierung gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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