| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 13.08.2026 |
Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen von Ihnen eingehalten werden. Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der zuständigen Bewilligungsbehörde
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungsänderung) Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.
Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein. Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen
Förderart: Annuitätendarlehen Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde, Ihrer Einkommensgruppe und Ihrer Familiensituation Zinsbindung: Einkommensgruppe A: 30 Jahre Einkommensgruppe B: 5 Jahre Zinssatz: 0,5% p.a. Für Begünstigte der Einkommensgruppe B wird das Förderdarlehen 5 Jahre nach Leistungsbeginn mit 2 Prozentpunkten über dem dann gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst wird.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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