| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, mehr als 25% ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden investiven Maßnahmen finanzieren: Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Investitionen in Bewässerungsanlagen bei mind. 15% Wassereinsparung Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen für Sonderkulturen Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen allgemeine …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie tätigen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Sie können nachweisen, dass Sie über die beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes verfügen und dass das Unternehmen und das Investitionskonzept wirtschaftlich sind.
Förderart : Zuschuss Förderumfang bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben für Investitionen von Junglandwirten (bis höchstens 40 Jahre) zusätzlich 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. 20.000 € Förderhöhe mind. 20.000 € max. 1,2 Mio. € Investitionsvolumen, kann in der Förderperiode 2023–2027 nur einmal ausgenutzt werden So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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