NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.Mikrodarlehen

Darlehen

Unternehmergesellschaften (UG/gUG) sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)

Steckbrief zu NRW.Mikrodarlehen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Unternehmergesellschaften (UG/gUG) sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) , sofern sie die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen erfüllen. die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen („gemeinwohlorientierte Unternehmen“/gUG/gGmbH) können zusätzlich einen Antrag auf Tilgungsnachlass stellen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für folgende Vorhaben erhalten: Existenzgründungen , sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen. Übrigens : Sie können das NRW.Mikrodarlehen zweimal beantragen. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben. bei Gründungen muss der Unternehmensstandort und bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen. Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten. Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen. Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum. Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z. B.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: Ratendarlehen Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Höchstbetrag: 50.000 € Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit Tilgung: in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich In Kombination mit dem Darlehen kann die NRW.BANK gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Unternehmen einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% gewähren. Dies gilt nicht für Nebenerwerbsgründungen. Auszahlung: Sicherheiten: Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.Mikrodarlehen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Unternehmergesellschaften (UG/gUG) sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) , sofern sie die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen erfüllen. die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen („gemeinwohlorientierte Unternehmen“/gUG/gGmbH) können zusätzlich einen Antrag auf Tilgungsnachlass stellen.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen für folgende Vorhaben erhalten: Existenzgründungen , sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen. Übrigens : Sie können das NRW.Mikrodarlehen zweimal beantragen. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben. bei Gründungen muss der Unternehmensstandort und bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen. Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten. Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen. Sie lassen sich vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und erhalten ein positives Votum. Bei einem Gründungsvorhaben lassen Sie sich beratend begleiten, z. B.
Wie wird gefördert?
Finanzierungsart: Ratendarlehen Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Höchstbetrag: 50.000 € Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit Tilgung: in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich In Kombination mit dem Darlehen kann die NRW.BANK gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Unternehmen einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% gewähren. Dies gilt nicht für Nebenerwerbsgründungen. Auszahlung: Sicherheiten: Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird NRW.Mikrodarlehen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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