NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Darlehen

Beteiligungsverhältnissen, und natürliche Personen im Rahmen von

Steckbrief zu IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.09.2026
Soziale WirtschaftGemeinwirtschaftDaseinsvorsorge

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen, einschließlich Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen, und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erhalten. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert: allgemeine Verwaltung öffentliche Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. auch touristische Infrastruktur Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (v.a.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag 50 Mio. € (im Einzelfall auch höher) im Modul Energieversorgung 100 Mio. € (im Einzelfall auch höher) Laufzeiten 4 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende 4 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren 4 bis 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren Betriebsmittelfinanzierungen: 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren im Modul Energieversorgung: bis zu 35 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : fest für 5, 10 oder 20 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen, einschließlich Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen, und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur erhalten. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur werden z.B. mitfinanziert: allgemeine Verwaltung öffentliche Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. auch touristische Infrastruktur Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (v.a.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag 50 Mio. € (im Einzelfall auch höher) im Modul Energieversorgung 100 Mio. € (im Einzelfall auch höher) Laufzeiten 4 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende 4 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren 4 bis 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren Betriebsmittelfinanzierungen: 4 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren im Modul Energieversorgung: bis zu 35 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : fest für 5, 10 oder 20 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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