NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Zuschuss

Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen auf einem der

Steckbrief zu Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten06.08.2026
GründungBeratungAllgemein

Wer wird gefördert?

natürliche Personen, die mind. 18 Jahre alt sind und eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen auf einem der folgenden Wege: Neugründung eines gewerblichen Unternehmens oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens Übernahme eines Unternehmens durch den Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb Unterstützt werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe KMU-Definition der EU Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe i.d.R. 50% eines Tagewerksatzes, max. 510 € je Beratertag bei Personen, die Bürgergeld beziehen, bis zu 80% (bei Zirkelberatung 90%) des Tagewerksatzes, max. 816 € (bei Zirkelberatung max. 918 €) je Beratertag Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Beratertag gefördert. Förderdauer Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen bis zu 6 Beratungswerktage, zu Betriebsübernahmen bis zu 8 Beratungswerktage, zum Übergang von Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 Beratungswerktage für spezielle Beratungssituationen bis zu 2 zusätzliche Beratungswerktage Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Welche Vorhaben werden …

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Wer wird gefördert?
natürliche Personen, die mind. 18 Jahre alt sind und eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen auf einem der folgenden Wege: Neugründung eines gewerblichen Unternehmens oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens Übernahme eines Unternehmens durch den Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25% der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungen zu Gründungsvorhaben Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb Unterstützt werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe KMU-Definition der EU Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe i.d.R. 50% eines Tagewerksatzes, max. 510 € je Beratertag bei Personen, die Bürgergeld beziehen, bis zu 80% (bei Zirkelberatung 90%) des Tagewerksatzes, max. 816 € (bei Zirkelberatung max. 918 €) je Beratertag Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Beratertag gefördert. Förderdauer Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen bis zu 6 Beratungswerktage, zu Betriebsübernahmen bis zu 8 Beratungswerktage, zum Übergang von Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 Beratungswerktage für spezielle Beratungssituationen bis zu 2 zusätzliche Beratungswerktage Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Welche Vorhaben werden …
In welcher Form wird Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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