NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Gründungszuschuss
Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
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Förderart: Zuschüsse in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € pro Monat für 6 Monate
Wer wird gefördert?
Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben
Was wird gefördert?
Sie können als Arbeitsloser oder Arbeitslose mit einem ausreichenden Arbeitslosengeldanspruch einen Zuschuss für einen Einstieg in die Selbständigkeit erhalten. Mit dem Gründungszuschuss können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern und Sozialabgaben finanzieren. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind arbeitslos und beenden ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung. Sie haben die Stellungnahme einer fachkundig
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