| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben
Sie können als Arbeitsloser oder Arbeitslose mit einem ausreichenden Arbeitslosengeldanspruch einen Zuschuss für einen Einstieg in die Selbständigkeit erhalten. Mit dem Gründungszuschuss können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern und Sozialabgaben finanzieren.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind arbeitslos und beenden ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung. Sie haben die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens eingeholt. Fachkundige Stellen können u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe 1. Phase: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung für die Dauer von 6 Monaten 2. Phase: 300 € monatlich für die Dauer von 9 Monaten zur sozialen Absicherung, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorweisen können Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Existenzgründungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze Existenzgründer, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Gründungszuschuss erhalten haben Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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