NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gründungszuschuss

Zuschuss

Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

Steckbrief zu Gründungszuschuss
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
ExistenzgründungSelbstständigkeit

Wer wird gefördert?

Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben

Was wird gefördert?

Sie können als Arbeitsloser oder Arbeitslose mit einem ausreichenden Arbeitslosengeldanspruch einen Zuschuss für einen Einstieg in die Selbständigkeit erhalten. Mit dem Gründungszuschuss können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern und Sozialabgaben finanzieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind arbeitslos und beenden ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung. Sie haben die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens eingeholt. Fachkundige Stellen können u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe 1. Phase: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung für die Dauer von 6 Monaten 2. Phase: 300 € monatlich für die Dauer von 9 Monaten zur sozialen Absicherung, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorweisen können Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Existenzgründungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze Existenzgründer, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Gründungszuschuss erhalten haben Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Gründungszuschuss

Wer wird gefördert?
Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben
Was wird gefördert?
Sie können als Arbeitsloser oder Arbeitslose mit einem ausreichenden Arbeitslosengeldanspruch einen Zuschuss für einen Einstieg in die Selbständigkeit erhalten. Mit dem Gründungszuschuss können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern und Sozialabgaben finanzieren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie sind arbeitslos und beenden ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung. Sie haben die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens eingeholt. Fachkundige Stellen können u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe 1. Phase: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung für die Dauer von 6 Monaten 2. Phase: 300 € monatlich für die Dauer von 9 Monaten zur sozialen Absicherung, wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorweisen können Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Existenzgründungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze Existenzgründer, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Gründungszuschuss erhalten haben Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Gründungszuschuss gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen