| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.09.2026 |
Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern agrarnahen Inhabern Kommunen und kommunalen Unternehmen als Inhaber sonstigen Inhabern
Sie können ein Darlehen erhalten zur Finanzierung von dezentraler Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum . Neben den Erzeugungsanlagen werden auch die Verteilung der Energie im ländlichen Raum sowie die Speicherung finanziert. Die Förderkredite können sowohl zur Refinanzierung von Krediten als auch von Leasinggeschäften (nur für mobile Investitionsgüter) dienen.
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : max. 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr (Ausnahmen sind möglich) Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung : siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung Auszahlung : 100% So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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