NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit

Zuschuss

Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie

Steckbrief zu Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten14.09.2026
Gründung

Wer wird gefördert?

Hilfebedürftige , die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) leistungsberechtigt

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden und sich selbstständig machen wollen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erhalten Bürgergeld. Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht. Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben. Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von den persönlichen Lebensumständen Förderdauer : höchstens 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin im Jobcenter mit Ihrer Integrationsfachkraft . Nach dem Beratungsgespräch kann Ihr Benutzerkonto freigeschaltet werden, um die Antragsunterlagen online zu übermitteln. Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit einreichen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit

Wer wird gefördert?
Hilfebedürftige , die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) leistungsberechtigt
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden und sich selbstständig machen wollen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erhalten Bürgergeld. Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht. Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben. Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von den persönlichen Lebensumständen Förderdauer : höchstens 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin im Jobcenter mit Ihrer Integrationsfachkraft . Nach dem Beratungsgespräch kann Ihr Benutzerkonto freigeschaltet werden, um die Antragsunterlagen online zu übermitteln. Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit einreichen.
In welcher Form wird Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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