| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 14.09.2026 |
Hilfebedürftige , die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) leistungsberechtigt
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden und sich selbstständig machen wollen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie erhalten Bürgergeld. Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht. Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben. Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von den persönlichen Lebensumständen Förderdauer : höchstens 24 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin im Jobcenter mit Ihrer Integrationsfachkraft . Nach dem Beratungsgespräch kann Ihr Benutzerkonto freigeschaltet werden, um die Antragsunterlagen online zu übermitteln. Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit einreichen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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