| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
natürliche Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit gemäß KMU-Definition der EU handeln, mit Unternehmenssitz in Deutschland
Sie können einen zinsgünstigen Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank erhalten für die Gründung, Nachfolgeregelung oder Festigung Ihres Unternehmen im Haupterwerb in Deutschland. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen Förderfähig sind folgende Kosten: Investitionen …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen bei der Existenzgründung über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig. Sie besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Sie sind mit Ihrem Vorhaben weniger als 5 Jahre geschäftstätig.
Förderart : Kredit mit Garantie einer Bürgschaftsbank Finanzierungsanteil : bis zu 35% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : max. 500.000 € je Antragsteller Laufzeiten Mindestlaufzeit 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren Zinssatz : fest für 10 Jahre Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Finanzierung von Wohngebäuden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben Treuhandkonstruktionen stille Beteiligungen alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen i.S.v.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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