| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.09.2026 |
Gründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben
Sie können einen Zuschuss oder ein Stipendium erhalten für innovative Gründungsvorhaben Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben finanzieren: Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben das neue Unternehmen unmittelbar als Gründerin oder Gründer oder unter Beteiligung einer Holding-Gesellschaft der Gründerinnen und Gründer gegründet. Es handelt sich um ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat bzw. bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung gegründet wurde.
Förderart : Zuschuss bzw. Stipendium Förderhöhe 1.200 € monatlich je Gründerin oder Gründer, im Rahmen von Teams können max. 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden max. 14.400 € je Gründerin und Gründer und 43.200 € je Team auf Antrag Erhöhung für diverse Gründungsteams möglich: Einmalzahlung von 3.600 € pro Gründerin oder Gründer Förderdauer : bis zu 12 Monate (ggf. Verlängerung um 3 Monate bei Geburt eines Kindes) So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung nicht mit einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Stipendiaten (z.B. mit der Inanspruchnahme des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes ) kombinieren.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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