| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 30.06.2026 |
kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, z. B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit darunter auch Gemeinden oder Gemeindeverbände Wasser- und Bodenverbände Vereine gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen natürliche Personen Wichtig: Wenn Sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können Sie zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Sie können ein Darlehen für Investitionen erhalten, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur Investitionen in den ländlichen Tourismus Investitionen in ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben Investitionen in Einkommensdiversifizierung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Investitionen erfolgen im ländlichen Raum , d.h. in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten, oder dienen unmittelbar der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen.
Förderart : Darlehen Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderhöhe : bis 10 Mio. € pro Kreditnehmer und So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur und der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse Investitionen in die ärztliche Nahversorgung und in Pflegeeinrichtungen Umschuldungen und laufende Kosten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im …
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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