| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts die Landstromanlagen bereitstellen, betreiben, anbieten oder dies für die Zukunft planen.
Förderfähig sind die Kosten für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung). Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist nur in Bezug auf die Kosten förderfähig, die zwingend für den Betrieb der Landstromanlage erforderlich sind und ausschließlich diesem Zweck dienen.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten, der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 v. H. an der Zuwendung
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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