L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Zuschuss
Steckbrief zu E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
FördergeberL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBaden-Württemberg
Stand der Daten28.06.2026
EnergieDigitalisierungNachhaltigkeit
Umwelt- und Klimaschutz · Sie erhalten für das E-Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 €. · Sie erhalten für das E-Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 €. · Servicezeiten: Montag bis Freitag8:00 bis 16:30 Uhr| Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz u

Auszug aus den Angaben von L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

In welcher Form wird E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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