ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Zuschuss

Zuschuss zur Übernahme eines Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Steckbrief zu Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.

Was wird gefördert?

Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit. De-minimis-Hinweis: Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L, 2023/2831 vom 15.12.2023) bzw. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wer wird gefördert?
Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.
Was wird gefördert?
Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit. De-minimis-Hinweis: Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L, 2023/2831 vom 15.12.2023) bzw. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.
In welcher Form wird Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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