ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Beratungsprogramm für den Mittelstand

ZuschussBeratung

Zuschuss zu Beratungskosten für mittelständische Unternehmen

Steckbrief zu Beratungsprogramm für den Mittelstand
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartZuschuss, Beratung
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Befähigung hat durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (RKW Rheinland-Pfalz, BAFA, DAkkS, Go-Inno, Go-digital, unternehmensWert:Mensch) zu erfolgen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Wo wird beantragt?

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Beratungsprogramm für den Mittelstand

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Was wird gefördert?
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Befähigung hat durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (RKW Rheinland-Pfalz, BAFA, DAkkS, Go-Inno, Go-digital, unternehmensWert:Mensch) zu erfolgen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Wo wird beantragt?
In welcher Form wird Beratungsprogramm für den Mittelstand gefördert?
Als Zuschuss, Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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