| Fördergeber | ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder eine Unternehmensnachfolge bzw. -übernahme in Rheinland-Pfalz planen. Im Rahmen von Unternehmensübergabe, Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an einem Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Erben von Unternehmen innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls. Der geplante Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Beratungen von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und -übergaben aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe. Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Gefördert werden ausschließlich Beratungen von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen, deren Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 v. H. der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend 400 Euro pro Tagwerk. Förderung von bis zu sechs Tagewerken. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten) Dem Zuwendungsbescheid wird eine De-minimis-Bescheinigung beigefügt, welche vom Unternehmen 10 Jahre aufzubewahren und bei künftigen Förderanträgen mit vorzulegen ist. Wo wird beantragt? Anträge müssen vor Beauftragung einer Beraterin oder eines Beraters gestellt werden.
Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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