Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss

Wenn Sie Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
FördergeberMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten08.10.2026
LandwirtschaftForstwirtschaft
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowie andere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 % , wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen. Bei Maßnahmen in Schutzgebieten müssen Sie die gebietsspezifisch konkretisierten fachlichen Ziele, beispielsweise FFH -Maßnahmenkonzepte, sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachten.

Auszug aus den Angaben von Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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