Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss
Wenn Sie Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 08.10.2026 |
LandwirtschaftForstwirtschaft
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowie andere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 % , wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen. Bei Maßnahmen in Schutzgebieten müssen Sie die gebietsspezifisch konkretisierten fachlichen Ziele, beispielsweise FFH -Maßnahmenkonzepte, sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachten.
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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